§ Gesetzliche
Bestimmungen
Der allgemeine Gebrauch von öffentlichen
Gewässern ist im Wasserhaushaltegesetz (WHG) festgelegt. Die
Handhabung und Definition von Tauchen ist aber von
Bundesland zu Bundesland verschieden, da im WHG auf das
Tauchen nicht näher eingegangen wird.
Für das Gerätetauchen benötigt man
steht's die Erlaubnis nach §3 Abs. NR. 4. Da aber der
Aufwand der Einzelanträge für Behörden zu groß und
unüberschaubar wäre, musste eine andere Regelung getroffen
werden. Um die jeweiligen Bestimmungen zu erfahren muss man
sich daher an die nahe gelegenen Tauchschulen oder Verbände
richten.